Geschäftsordnung: Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchens
- Zur Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchens wird mindestens zweimal im
Kalenderjahr eingeladen. - Die Einladung und Erstellung der Tagesordnung (TO) geschieht durch den KBR.
- Die Sitzungsleitung der Versammlung der freien Szene liegt bei einem gewählten Mitglied des Kulturbeirates.
- Die Beschlussfähigkeit der anwesenden Teilnehmer:innen wird festgestellt.
- Das Protokoll der letzten Sitzung und die aktuelle TO werden verabschiedet.
- Ständiger TO Punkt ist die Berichterstattung aus der Arbeit des Kulturbeirates.
- Abstimmungen über Anträge werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Über die Versammlung wird ein Beschlussprotokoll erstellt (Mitglied des KBR).
- Die Versammlung wählt alle zwei Jahre einen KBR (mindestens 8 bis 11), der die Belange der Freien Szene Gelsenkirchens für sie vertritt. Nachwahlen sind in jeder Versammlung möglich.
Der Kulturbeirat (KBR)
- Die Sitzungen des KBR finden in der Regel alle 6 Wochen statt.
- Der KBR wählt keinen Sprecher/keine Sprecherin. Die Einladung, Erstellung der jeweiligen TO und die Sitzungsleitung übernimmt derjenige/diejenige, der/die auch die Örtlichkeit der Sitzung zur Verfügung gestellt hat. Protokoll und TO werden abgestimmt. Die Protokollführung der aktuellen Sitzung übernimmt das Mitglied der letzten Kulturbeiratssitzung. Der KBR legt TO Punkte für die nächste Sitzung fest, die im
Anschluss fortlaufend ergänzt werden können (über Signal oder Drive). Ein permanenter TO Punkt ist: Berichte aus dem KBR. - An den Sitzungen des Kulturausschusses nimmt ein Vertreter/eine Vertreterin (Stellvertreter:in) des Kulturbeirates regelmäßig teil. Geht es im Kulturausschuss um spezielle Themen, wird ermöglicht, dass ein weiterer Vertreter des Kulturbeirates (Spezialist:in für dieses bestimmte Thema) teilnehmen kann.
- Der KBR entscheidet über die Teilnahme von Gästen an ihren Sitzungen.
- Die Beschlussfassungen im KBR erfolgen mit einfacher Mehrheit, es müssen jedoch mehr als die Hälfte der Mitglieder des KBR anwesend sein.
- Der KBR regelt die Höhe möglicher Aufwandsentschädigungen.
- Alle Mitglieder des KBR, die bei Sitzungen nicht anwesend sind, verpflichten sich, sich umfassend zu informieren.
- Der KBR benennt einzelne Ansprechpartner:innen für spezifische Themenbereiche. Siehe Anhang.
- Scheidet ein Mitglied des KBR aus, wird bei der nächsten Mitgliederversammlung ein
neues gewählt.
Anhang aktuelle Liste der Zuständigkeiten(2024/2025)
- Sparte Literatur: Georg Kentrup
- Sparte Musik: Elke Fabri, Krischan Wesenberg
- Bildende Kunst: (Claudia Lüke)
- Kulturelle Bildung: Georg Kentrup, Brigitta Blömeke
- Stadtentwicklung: Brigitta Blömeke, Roman Pilgrim
- Integration/Migration: Elke Fabri
- Vernetzung: Krischan Wesenberg, Claudia Lüke
- Spielstätten: Michael M. Walter
- Darstellende Kunst: Georg Kentrup
- öffentliche Belange: Georg Kentrup, Brigitta Blömeke, Roman Pilgrim (digitales)
weitere Mitglieder sind Susanne Schrade, Sarah Rissel
