Gründungsversammlung der Freien Szene

Vereinbarungsbeschluss vom 19. Juni 2023 im Consol Theater Gelsenkirchen

Präambel 

Die Versammlung der Feien Szene Gelsenkirchen versteht sich als Impuls gebende und verantwortungsvoll begleitende Stimme für die kulturpolitische Entwicklung in unserer Stadt.

Leitlinien: 

  • Der Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen ist die unabhängige Interessenvertretung der Kunst- und Kulturschaffenden in Gelsenkirchen. Er setzt sich zusammen aus Vertreter:innen der im Kunst- und Kulturbereich aktiv tätigen Einzelpersonen, Gruppen, freien Formationen, freien Kultureinrichtungen und künstlerisch tätigen Institutionen.
  • Die Versammlung der freien Szene Gelsenkirchen wählt den Kulturbeirat.
  • Die Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen und ihre Gremien befasst sich mit allen relevanten, das kulturelle Leben Gelsenkirchens betreffenden Fragen. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen sowie dem Land NRW und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen in Kommune und Land.  
    • Zu den besonderen Aufgaben der Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen und ihrer Gremien gehört die Sichtbarmachung und Entwicklung von Vielfalt und Qualität der Freien Szene in Gelsenkirchen
  • Die Formulierung von Zielen und Positionen der freien professionellen Szene in Gelsenkirchen.
  • Die Stärkung von Selbstbestimmung und Selbstverständnis der professionell arbeitenden Akteure:innen in Gelsenkirchen 
  • Als eigenständiges und unabhängiges Gremium ist der Kulturbeirat im kontinuierlichen Dialog mit dem Kulturausschuss, dem Stadtrat und übergreifenden Ausschüssen und Gremien, um über Kunst- und Kulturfragen zu beraten. Ziel ist, die Zusammenarbeit der politischen Mandats- und Entscheidungsträger mit kulturellen Organisationen, Einrichtungen und Kulturschaffenden zu fördern, sowie gegenseitiges Verständnis zu verstärken. 
  • Mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Stadt Gelsenkirchen und deren Potenzial bringt der Kulturbeirat die reiche Erfahrung und Kompetenz seiner Mitglieder und Vertreter:innen unter Berücksichtigung bestehender und kommender Herausforderungen und Themen in die Prozesse der Kultur- und Stadtentwicklung ein. 

Mitgliedschaft in der Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen

Die Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen ist die Interessenvertretung aller in Gelsenkirchen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Einrichtungen und Strukturen in freier Trägerschaft aus den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Schauspiel, Performance, Fotografie, Neue Medien, Musik, Musiktheater, Junges Theater, Neuer Zirkus, Literatur sowie alle spartenübergreifenden und transdisziplinären künstlerischen Arbeiten.

Kriterien für Mitgliedschaften einzelner Personen:

Nachweis der Professionalität (ein Kriterium ist ausreichend!): 

die Mitgliedschaft in der KSK

die Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft

die Mitgliedschaft in Berufs- bzw. Fachverbänden 

der Nachweis einer aussagekräftigen Biografie

Wahl des Kulturbeirats: 

Die Mitglieder des Kulturbeirats werden von der Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen in der Gründungsphase für 2 Jahre gewählt. Über die Dauer späterer Wahlperioden entscheidet die Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen .

Zur Wahl stellen können sich alle auf der Versammlung anwesenden Teilnehmer:innen, die die Mitgliedschaftskriterien erfüllen. Bei Verhinderung ist eine schriftliche Bewerbung möglich, die bis zum Beginn der Versammlung der Versammlungsleitung vorgelegt werden muss.  

Zur Wahl reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Teilnehmer:innen. Die Wahlen werden i.d.R. offen durchgeführt.

Organisationsstruktur des Kulturbeirats:

  • Der Kulturbeirat gibt sich in der Gründungphase nachfolgende Organisationsstruktur. Diese wird ggf. modifiziert und präzisiert durch eine Geschäftsordnung, die der Kulturbeirat sich zeitnah gibt. 
  • Der Kulturbeirat lädt mind. zweimal jährlich zur Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen ein.
  • Der Kulturbeirat kommt möglichst alle zwei Monate in Präsenz zusammen. Die Tagesordnung soll sich einerseits an der politischen Agenda orientieren (Der Kulturausschuss tagt ca. 4-5 Mal pro Jahr), andererseits an Themen, die aus der Szene unabhängig von der politischen Agenda an den Kulturbeirat herangetragen werden. 
  • Aus dem Kulturbeirat werden wechselnde Sprecher:innen kompetenzgebunden gewählt.
  1. Der Kulturbeirat setzt sich aus 11 Mitgliedern zusammen. 
  2. Um beschlussfähig zu sein, müssen 6 Mitglieder anwesend sein.
  3. Der Beirat kann sich auch unabhängig von der Beschlussfähigkeit treffen.
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  5. Die Moderation des Kulturbeirat soll rotierend übernommen werden.
  6. Der Beirat ist gegenüber der Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen berichtspflichtig.
  7. Sprecher:innen sollten je nach Thema und Situation bestimmt werden. Ausdrücklich wird keine spartenbezogene Sprecher:innen-Bestimmung empfohlen. 
  8. Die Ansprechbarkeit der Mitglieder des Beirats für alle Mitglieder der freien Szene wird gewährleistet. 
  9. Externe Berater:innen (ohne Stimmrecht) können zu Sitzungen des Kulturbeirats eingeladen werden.
  • Die Entscheidung über die Frage, ob die Versammlung der Freien Szene Gelsenkirchen als gemeinnütziger Verein operieren sollte, hält der Kulturbeirat zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht.
  • Der Kulturbeirat gibt sich schnellstmöglich eine Geschäftsordnung.

Der Kulturbeirat schlägt ferner vor: 

  • Arbeitsgruppen können nach Bedarf zu speziellen Themen gegründet werden, die u. U. auch längerfristig Bestand haben können. Sie sind dem Kulturbeirat gegenüber berichtspflichtig. 
  • Die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch an einem Begegnungsort der Freien Szene an unterschiedlichen Orten für alle Kultur- und Kunstschaffenden der Stadt sollte etabliert werden. Er soll niederschwellig für alle Mitglieder, aber auch für andere (insbesondere für den Nachwuchs), offen sein 

Folgenden Themen wird der Kulturbeirat sich vorrangig zuwenden. 

  • Die AG sieht ein generelles Manko in der öffentlichen Präsenz der Freien Szene in der Stadt. In der größeren Sichtbarmachung von Vielfalt und Qualität der Freien Szene sieht die AG eine vorrangige Aufgabe für die zukünftige Zusammenarbeit mit den Gremien von Politik und Verwaltung. 
  • Stadtentwicklung: Der unmittelbare Zugang zu verschiedenen Gremien der Stadt soll angemahnt werden. Der Kulturbeirat sollte hier als Kompetenzvermittler gesehen werden. Dies gilt nicht nur für die Arbeit im Kulturausschuss, sondern ebenso für andere städtische Gremien, in denen die besondere Perspektive der Kunst- und Kulturschaffenden eingebracht werden sollte. 

Gefordert wird ein Rede- und ggf. Stimmrecht in den Gremien. 

  • Es wird der dringende Bedarf zur Erneuerung der Förderstrukturen gesehen. Konkret sollten die Förderrichtlinien der Stadt in Zusammenarbeit mit Vertretern:innen des Kulturbeirats überarbeitet werden. 
  • Die AG sieht Handlungsnotwendigkeit die Verwaltung zu mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung bereits bestehender Absprachen und Ideen anzuhalten. 
  • Kulturelle Bildung ist ein Querschnittsthema, das ganz unterschiedliche Bereiche wie Junges Theater, allgemeine Nachwuchsförderung, lebenslanges Lernen, Kompetenzstärkung der Szene selbst, Strategien der Publikumsakquise und viele weitere Vermittlungsbereiche der Stadt berührt. Die Arbeitsgruppe sieht die Notwendigkeit zur Entwicklung eines Masterplan Kulturelle Bildung.

Der Kulturbeirat sieht neben den oben erwähnten weiteren Gespräch- bzw. Handlungsbedarf in folgenden Themenbereichen: Soziale Absicherung, Projektberatung, Raumbedarf, Auftrittsmöglichkeiten, Diversität, Generationenaustausch. 

Gelsenkirchen, 20. Juni 2023

Consol Theater 

(Harald Redmer, Moderation der Gründungsversammlung)